
David Blum, Grafiker und KI-Spezialist für Bildgenerierung, zeigte im Webinar der Edito Academy, wie KI-Bildgeneratoren in Redaktionen sinnvoll eingesetzt werden können – und wo die ethischen und rechtlichen Grenzen liegen. Ausgangspunkt war ein altbekanntes Problem: Kein Bild, keine Story. Wenn sich ein Thema nicht einfach illustrieren lässt, versprechen KI-Bildgeneratoren Abhilfe. Doch dürfen wir die generierten Bilder im journalistischen Kontext überhaupt nutzen?
David Blum erläuterte zunächst die Funktionsweise aktueller Bildgeneratoren. Er erklärte den Unterschied zwischen Transformer- und Diffusion-Modellen und betonte, dass im sogenannten «Latent Space» keine Bilder gespeichert werden, sondern nur Muster und Farben, die der Logik menschlicher visueller Wahrnehmung folgen. In einer Live-Demonstration zeigte er, wie sich mit Midjourney und ChatGPT Image 2.0 Bilder erzeugen lassen – und wie sich die Qualität in den letzten Jahren von naiver Malerei zu nahezu fotorealistischen Resultaten entwickelt hat.
Den Kern des Webinars bildete die Frage nach den Anwendungsfällen. David Blum zeigte, wo KI-Bilder bereits etabliert sind (Produktpräsentationen, Corporate Design, Illustrationen, Logo-Varianten, Branding-Konzepte) und wo sie problematisch bleiben (dokumentarische Fotografie, Nachrichtenbilder). Besonders eindrücklich war ein selbstgebauter Workflow: Mit einem System aus ChatGPT, Midjourney und Figma/Whimsical generiert David Blum reproduzierbare Bilderserien zu wiederkehrenden Themen – etwa zu Doping im Radsport. Der Vorteil: Die Resultate sind standardisiert und können in verschiedenen Publikationen flexibel eingesetzt werden.
Ein zentrales Thema waren die rechtlichen Aspekte. Ab dem 2. August 2026 verlangt der EU AI Act, dass KI-generierte Bilder maschinenlesbar gekennzeichnet werden. In der Schweiz erhalten KI-Bilder zudem in der Regel keinen Urheberrechtsschutz. David Blums Fazit: KI ersetzt die Arbeit eines Grafikers nicht, sondern multipliziert sie. Die Verantwortung für Auswahl, Gestaltung und Kennzeichnung bleibt beim Menschen.
Learnings
KI ersetzt Grafiker nicht, sie multipliziert sie: KI-Bildgeneratoren erweitern den gestalterischen Werkzeugkasten von Grafiker:innen, ohne sie zu ersetzen. Die Technologie versteht nicht, was sie tut – Menschen wählen aus, kuratieren und tragen die Verantwortung für das Ergebnis.
Bewusst steuern, statt nur ästhetisch konsumieren: KI-Bilder neigen zu Klischees. Wer nicht aktiv steuert, was er erstellt, bekommt austauschbare Resultate. Klare Vorstellungen vom gewünschten Stil, von der Botschaft und vom Zielpublikum sind die Voraussetzung für brauchbare Bilder.
Dokumentarische Fotografie lässt sich nicht ersetzen: KI-Bilder eignen sich für Illustrationen, Symbolbilder und Corporate Design – nicht aber als Ersatz für dokumentarische Fotografie. Die beiden Kategorien dienen unterschiedlichen Zwecken und dürfen nicht vermischt werden.
Reproduzierbare Workflows als Effizienzhebel: Wer wiederkehrende Bildserien zu festen Themen braucht, profitiert von Workflow-Systemen. Mit Systemprompts, Referenzbildern und Tools wie ChatGPT Image Edit lassen sich standardisierte Resultate erzielen, die besser sind als manuelle Bildsuche im Stockarchiv.
EU-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Der EU AI Act verlangt eine maschinenlesbare Kennzeichnung von KI-generierten Bildern. Verbindliche Standards für die konkrete Umsetzung fehlen noch, aber die Pflicht selbst gilt. Redaktionen sollten ihre internen Workflows entsprechend anpassen.
Schweizer Urheberrecht: KI-Bilder oft ungeschützt: In der Schweiz erhalten KI-generierte Bilder in der Regel keinen Urheberrechtsschutz, da kein menschlicher Schöpfungsakt erkennbar ist. Auch die Trainingsdaten der meisten Generatoren sind nicht öffentlich zugänglich – ein zusätzliches Risiko bei der professionellen Verwendung.
Auflösung gezielt einsetzen: Bilder zwischen 1.000 und 2.000 Pixel Breite sind für Online-Publikationen ideal. Wer höhere Auflösungen braucht, kann KI-Tools auch zum Hochskalieren einsetzen. Texte sollten bewusst aus den Bildern entfernt werden, damit sich die Bilder in unterschiedlichen Publikationen flexibel verwenden lassen.
Authentifizierung als Gegenbewegung: Während KI-Bilder allgegenwärtig werden, gewinnen Mechanismen zur Authentifizierung echter Fotos an Bedeutung – etwa SynthIDs und Hardware-Schlüssel in Kameras. Das ist die Kehrseite der Deklarationspflicht: Echte Bilder müssen sich künftig als echt ausweisen können.
Deklarationspflicht ist Vertrauensschutz: Jede Verwendung eines KI-Bildes auf einer Redaktionsseite muss deklariert werden – auch bei Collagen und Illustrationen. Es geht darum, dass die Leserschaft nicht «reingelegt» wird. Vertrauen ist die Grundlage des Journalismus, auch im Bildbereich.
Referent: David Blum
Datum: Mittwoch, 29. April 2026
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